Die Einschränkung oder der Verlust von Armfunktionen ist eine der schwersten Belastungen infolge der ALS. Bisher stehen noch keine Medikamente zur Verfügung, um die Kraft und Funktionsfähigkeit von Arm- und Handfunktionen zu stabilisieren oder wiederherzustellen. Daher nimmt Assistenztechnologie eine besondere Rolle ein. Seit wenigen Jahren stehen Roboterarme zur Verfügung, die bestimmte Funktionen des Hantierens und Greifens im „Auftrag“ der Patientinnen und Patienten übernehmen können.
Typische Funktionen, die ein Roboterarm übernehmen kann, sind das Anreichen von Gegenständen (zum Beispiel eines Trinkglases) und einfache Verrichtungen am eigenen Körper (Kratzen, das Richten einer Brille, das Umlagern eines unbeweglichen Arms etc.). Grundsätzlich ist die Versorgung mit einem Roboterarm möglich – sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Publikation im „Spiegel“ vom 30. Oktober 2019 wird einen Beitrag leisten, die Wahrnehmung und Akzeptanz für den individuellen Einsatz von Roboterarmen bei ALS-Patientinnen und ‑Patienten zu erhöhen. Die Einbeziehung von Roboterarmen in die Hilfsmittelversorgung bei der ALS erfordert ein Umdenken, das Menschen mit ALS, Fachärztinnen und Fachärzte, den medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Kostenträger betrifft. Die Darstellung erster Erfahrungen von Menschen mit ALS mit Roboterarmen (wie in dem genannten Spiegel-Artikel) ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung von Assistenztechnologie bei der ALS.
Die Nutzererfahrung mit den Roboterarmen des kanadischen Herstellers „Kinova“ werden in der Ambulanzpartner-Registerstudie systematisch erfasst. Die Auswertung erster Ergebnisse ist für die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) im November 2020 in Berlin vorgesehen. Zusätzlich unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Verbundvorhaben zur Robotik bei der ALS, in dem das Nutzerverhalten, die Limitationen und Vorteile in der Versorgung mit Roboterarmen analysiert wird.
Autor: Thomas Meyer